Erbbaurecht

Gerade in Zeiten steigender Grundstücks- und Baukosten zeigt sich bereits in der Planungsphase, dass der Grundstückskauf eine starke Belastung darstellt. Hier gibt es für private Bauherren sowie für Kapitalanleger eine wirkliche Alternative: das Erbbaurecht.

Dabei handelt es sich um ein zeitlich begrenztes (im Regelfall 99 Jahre) Recht, auf einem fremden Boden, ein Gebäude zu errichten. Der Bauherr darf das Grundstück wie ein Eigentümer nutzen und zahlt dafür eine „Pacht“, den Erbbauzins. Erbpacht ist kein Eigentum zweiter Klasse, sondern ein eigentumsähnliches Nutzungsrecht.

Im Emspark Auenwald beträgt die Erbpacht lediglich 1 € pro m² und Jahr.

Vorurteile gegen das Erbbaurecht sind oft emotionaler Natur. Rein sachlich betrachtet spricht einiges dafür:

  • Der Erbbauberechtigte wird voller Eigentümer des von ihm errichteten Bauwerks. Das Erbbaurecht und das erstellte Gebäude können verkauft und belastet werden. Eine Vererbung des Erbbaurechts ist ebenfalls möglich. Das aufgrund des Erbbaurechts errichtete Ferienhaus kann gewinnbringend vermietet werden.
  • In Emspark zahlt der Erbbauberechtigte nur einen niedrigen Erbbauzins (1€ pro m² und Jahr) und vermeidet so die Finanzierung des Kaufpreises für das Grundstück.
  • Wertsteigerungen des Gebäudes kommen dem Erbbauberechtigten zugute, weil er für den Gebäudewert nach Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung erhält.