Unsere allgemeine Hausordnung

1) Innerhalb des Ferienhausgebietes „EMSPARK AUENWALD“ sind die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.

Mittagsruhe von 13.°° - 15.°° Uhr und Nachtruhe an Werktagen von 22.°° - 7.°° Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 22.°° - 8.°° Uhr. Unnötiger und Übertiebener Lärm ist in jeglicher Form im gesamten Ferienhausgebiet zu unterlassen.

2) Der Feriengast verpflichtet sich, das Ferienhaus, die dazugehörigen Anlagen sowie das Inventar pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verluste, die während des Aufenthalts eintreten, haftet der Feriengast, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich der Parkverwaltung liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde, was jeweils vom Feriengast nachzuweisen ist. Beschädigungen oder Verluste hat der Feriengast jeweils unverzüglich der Parkverwaltung anzuzeigen. Für die durch eine nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Feriengast ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, schädlichem Flüssigkeiten o.ä. nicht hineingeworfen bzw. -gegossen werden. Der Feriengast ist verpflichtet, die geltende Abfalltrennung vorzunehmen.

3) Der Feriengast ist verpflichtet, unmittelbar nach seiner Ankunft das vorhandene Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag der Parkverwaltung mitzuteilen.

4) Das Mitbringen von Haustieren ist gestattet. Die Tiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn ihre Mitnahme in der Buchung vom Feriengast bereits angegeben ist, und die Buchung von der Parkverwaltung entsprechend bestätigt wurde. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann vermieterseitig widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten, insbesondere sich andere Feriengäste beschweren. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

5) Bei Verstößen gegen unsere Hausordnung und oder unsere AGBs während des Aufenthalts können wir von unserem Hausrecht gebrauch machen. Die Konsequenz ist eine frühzeitige Abreise ohne Rückerstattung des Miet- bzw. Reisepreises und ohne Übernahme von evtl. entstandenen Mehrkosten.

 

 

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

1) Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienhauses abgeschlossen. Die Firma Gebr. Wulf GmbH & Co. KG (nachfolgend »Emspark Auenwald« genannt) ist als Vermittlerin sowie als Vertreterin des Vermieters bzw. dessen Beauftragte tätig.

2) Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.

3) Die Vermietung des Ferienhauses erfolgt für die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl und ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke. Jegliche gewerbliche Nutzung durch den Mieter, eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters oder seines Vertreters.

4) In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle Nebenkosten, soweit diese nach Verbrauch berechnet werden, enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für die Endreining (30,-- Euro ) und Nebenkosten die sich auf Zusatzleistungen beziehen, die derMieter freiwillig in Anspruch nehmen kann.

5) Der Vermieter ist berechtigt, Mietvorauszahlungen zu verlangen.

6) Sind in der Buchungsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist der Vermieter berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Mieter berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrage zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Vermieters über die Preiserhöhung geltend zu machen.

7) Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass der Mieter eine Sicherheit für die überlassenen Gegenstände zahlt (Kaution), so wird die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und der Schlüssels zurückerstattet. Sie kann mit einer Nebenkostenforderung des Vermieters verrechnet werden bzw. kann für letztere eine gesonderte Pauschale zur Verrechnung am Ende der Mietzeit erhoben werden. Weiterghende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

8) Das gemietete Ferienhaus steht dem Mieter ab 15.00 Uhr des ersten Miettages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, das Haus nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter einen Anspruch hieraus herleiten kann. Am letzten Miettag hat der Mieter das Haus spätestens um 11.00 Uhr geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

9) Der Mieter erwirkt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Ferienhauses. Sollte ausnahmsweise ein bestimmtes Ferienhaus zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Vermieter verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

10) Am Abreisetag hat der Mieter das Ferienhaus besenrein zu übergeben und folgende Arbeiten zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

11) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Emspark Auenwald als Vertreter des Vermieters vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Emspark Auenwald. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: ) Rücktritt bis 45 Tage vor Beginn der Mietzeit: 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises)

Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises)

Rücktritt bis 20 Tage vor Beginn der Mietzeit: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises: Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

12) Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

13) Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Masse vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Im Falle einer Kündigung kann der Vermieter vom Mieter entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns jedenfalls entsprechend Ziff. 12 verlangen.

14) Jedwede Veränderungen an und in der Mietsache und am Inventar sowie die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. dürfen durch den Mieter nur nach ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters oder des Ferienservice vorgenommen werden.

15) Die Verschuldens unabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters zur Kündigung gem. § 542 BGB bleibt jedoch unberührt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen nach Vertragsabschluss entstandener Mängel steht dem Mieter gegen den Vermieter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen zu. Dies gilt nicht in Bezug auf das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade deswegen erfolgt, um den Mieter vor einem Schaden, wie er dann tatsächlich eingetreten ist, abzusichern. Der Vermieter haftet nicht für nicht vorhersehbare, entfernt liegende Schäden. Die Haftung des Vermieters ist zudem auf einen Betrag begrenzt, der den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden abdeckt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. oder Zurückbehaltung sind für den Mieter nur in den Grenzen des § 552 a BGB zulässig.

18) Die Firma Gebr. Wulf GmbH & Co. KG (Emspark Auenwald) haftet für ihre Vermittlungstätigkeit dem Mieter gegenüber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19) Prospekt- und Katalogangaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

20) Die Anzahl der im Ferienhaus befindlichen Garten- und Sitzmöbel sind nicht immer für die maximale Belegungszahl ausreichend.

21) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Naturereignisse o.ä.) oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder den Vermieter oder den Emspark Auenwald beeinträchtigender Umstände (z. B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflussfähre des Vermieters oder des Emspark Auenwald, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen, ohne dass dem Mieter ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz, zusteht.

22) Eine Verwahrung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit dem Mieter ein Kfz-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters oder des Emspark Auenwald. Der Vermieter haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei der Überlassung des Stellplatzes bereits bestehenden Mangel des Stellplatzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 25.000,00 DM pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens bei Verlassen des Ferienhausgebietes gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

24) Es gilt die unten abgedruckte und im Ferienhaus ausgehängte Hausordnung.

25) Soweit der Emspark Auenwald oder der Vermieter für den Mieter Leistungen von Dritten beschafft, handeln sie in Vollmacht und für Rechnung des Mieters. Sie haften nur soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei. Dem Mieter obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Mieter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

26) Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vermieterseitig schriftlich bestätigt werden.

27) Zurückgebliebene Sachen des Mieters werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Die Sachen werden gegen eine angemessene Gebühr 6 Monate aufbewahrt. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung des Vermieters oder des Emspark Auenwald ist ausgeschlossen.

28) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Parteien Geeste. Es gilt deutsches Recht.

29) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.